Laut einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat ein Imker kein Recht auf Schutzmaßnahmen vor Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg von 2008 bestätigt worden, dass zwar besagte, dass Honig, der Pollen des Gentech-Maises MON 810 enthält, nicht verkehrsfähig ist. Dennoch, so die Augsburger Richter, könne der Freistaat Bayern nicht dazu verpflichtet werden, Maßnahmen wie beispielsweise das Abschneiden der Blütenpollen…
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