„Elsa Align“ heißt das Verbundprojekt unter Leitung des Bayreuther Lebensmittelrechtlers Professor Kai Purnhagen, das die Bundesforschungsministerin seit April 2026 bis März 2029 finanzieren wird. Es soll „Wege aufzeigen“, wie beim Thema NGT in der Pflanzenzüchtung „Innovation, Vorsorge und gesellschaftliche Akzeptanz in Einklang gebracht werden können“, heißt es auf der Webseite des Forschungsministeriums (BMFTR). Dazu sollen „gesellschaftliche Narrative, die öffentliche Wahrnehmungen prägen“, mit der rechtswissenschaftlichen, ökonomischen, ethischen und agrarwissenschaftlichen Forschung verknüpft werden. Angekündigt wird, „relevante Akteure aus ökologischem Landbau, Saatgutwirtschaft, Behörden, Wissenschaft und weiteren gesellschaftlichen Bereichen an einen Tisch“ zu bringen. Als Ergebnis erwartet das Ministerium „praxisorientierte Governance-Optionen, Leitfäden und Policy-Briefs, die Entscheidungsträgern in Politik, Verwaltung und Züchtung evidenzbasierte Orientierung bieten“.
Beteiligt an „Elsa Align“ sind insgesamt vier Projektpartner, die NGT in der Pflanzenzüchtung grundsätzlich positiv gegenüberstehen. Kai Purnhagen betreut mit einem Budget von 485.000 Euro neben der Koordination auch die rechtlichen Analysen. Er sprach sich vielfach dafür aus, NGTs aus dem Gentechnikrecht auszunehmen. „Es ist ein kaum hinzunehmender Zustand, dass das EU-Recht nicht in der Lage ist, einen Rahmen bereitzustellen, in dem mit dem Nobelpreis ausgezeichnete Technologien zum Vorteil der EU-Bürger eingesetzt werden können“, wird er 2020 in einer Pressemitteilung der Uni Bayreuth zitiert. Ein halbes Jahr später plädierte er dafür, NGT auch im Ökolandbau einzusetzen. Im EU-Projekt GeneBEcon hat er von 2022 bis 2025 „die Innovationspotenziale der Gen-Editierung und verwandter biotechnologischer Verfahren“ ausgelotet. Mit dem von ihm koordinierten Verbund will Purnhagen „evidenzbasiert dazu beitragen, dass Regulierung und Innovation nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern gemeinsam zu einer nachhaltigen und gesellschaftlich akzeptierten Pflanzenzüchtung beitragen“. Zu seinem Arbeitspaket zählen „juristische Analysen zu Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit (Traceability), Haftungsfragen, Koexistenz und Eigentumsrechten“, heißt es in einer Universitätsmitteilung vom April.
Zweiter Projektpartner ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), vertreten durch Nicola Consmüller aus dessen Gentechnik-Abteilung. Auch Consmüller hat sich im Einklang mit der langjährigen Haltung ihrer Behörde bisher NGT-freundlich geäußert. So war sie maßgeblich an einem Bericht über mögliche Synergien der Nutzung neuer molekularbiologischer Techniken für eine nachhaltige Landwirtschaft beteiligt. Dieser erschien 2021, betonte die Vorteile von NGT und kam zu dem Schluss: „Das geltende europäische Gentechnikrecht stellt eine erhebliche Hürde für die Anwendung von neuen molekularbiologischen Techniken in der Landwirtschaft dar.“ Herausgegeben hatte den Bericht das Julius Kühn-Institut des Bundes. Nicola Consmüller soll für das BVL mit einem Budget von 273.000 Euro den Bereich Sozioökonomie und Recht abdecken. Sie soll etwa untersuchen, wie sich die im Juni beschlossene Verordnung für NGT-Pflanzen auf das Verhalten der verschiedenen Akteursgruppen entlang der landwirtschaftlichen Produktionskette auswirken wird.
Das bundeseigene Julius Kühn-Institut (JKI) ist der dritte im Forschungsverbund „Elsa Align“. Es wird vertreten vom stellvertretenden Leiter seines Instituts für die Sicherheit biotechnologischer Verfahren bei Pflanzen, Frank Hartung, ebenfalls ein Freund der neuen Gentechnik. Zusammen mit seinem Chef Ralf Wilhelm hatte er sich in einer Fachpublikation 2025 dafür stark gemacht, die umstrittene Gleichwertigkeitsregelung in der NGT-Verordnung der EU noch auszuweiten. Diese definiert, dass NGT-Pflanzen mit konventionellen als gleichwertig angesehen werden, wenn an 20 Stellen im Erbgut jeweils bis zu 20 Basenpaare geändert wurden. „Eine Ausweitung der 20/20-Regel auf weiter gefasste Grenzwerte würde die Züchtung im Hinblick auf Klimaresilienz, Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft und Ernährungssicherheit erleichtern und gleichzeitig sicherstellen, dass NGT1-Pflanzen den konventionellen Pflanzen gleichwertig sind“, heißt es in der Veröffentlichung. Für Forschungsgelder von knapp 173.000 Euro soll durch das JKI unter anderem „die Regulierung von NGT weltweit erfasst und mit der gerade in der EU neu diskutierten verglichen werden“.
Vierter Partner bei „Elsa Align“ ist Stephan Schleissing vom Institut Technik-Theologie-Naturwissenschaften (TTN) der Ludwig-Maximilians-Universität München. Er ist im Verbund für die ethischen Aspekte zuständig und vertritt seit Jahren eine NGT-freundliche Position. Er steht im Impressum als Verantwortlicher der Webseite www.pflanzen-forschung-ethik.de, die vom bayerischen Wissenschaftsministerium gefördert wird. Die Seite stellt das Vorsorgeprinzip überwiegend als innovationsfeindlich dar. „Gerade in der Diskussion um die Folgen der grünen Gentechnik in der Landwirtschaft kann man eine verantwortliche Position nicht einfach auf Spekulationen gründen“, heißt es dort zu den Argumenten der NGT-Kritiker:innen. Und zur Wahlfreiheit der Verbraucher fragt die Seite, ob die Neuheit der Technik als Argument ausreiche, „um nachweisbare Fortschritte in der Pflanzenzüchtung dadurch zu verhindern, dass man ihnen die stigmatisierende Kennzeichnung ‚hergestellt mit Hilfe der Gentechnik‘ verpasst?“
Wem das alles bekannt vorkommt: Es gab bereits von 2016 bis 2019 ein vom Bundesforschungsministerium aus dem ELSA-Programm gefördertes Projekt, das die Genomeditierung in der Landwirtschaft zum Thema hatte, ebenfalls mit besonderem Augenmerk „auf die gesellschaftlich relevanten Aspekten Recht, Ethik und Sozioökonomie“. Schon damals waren das JKI und das Institut TTN mit dabei. Die Ergebnisse sind noch immer unter www.dialog-gea.de nachlesbar.
Der Infodienst wollte vom Bundesforschungsministerium wissen, ob sich auch andere Verbünde auf die im November 2024 veröffentlichte Förderrichtlinie hin beworben hatten und wer die Förderanträge begutachtet hatte. Eine Sprecherin des Ministeriums antwortete, es seien „mehrere Anträge von Forschungsverbünden eingegangen, die sich mit Aspekten neuer genomischer Techniken in der Pflanzenzüchtung befassen“. Genauere Angaben wollte sie „aus Gründen des Vertraulichkeitsschutzes in Ausschreibungsverfahren“ nicht machen. Begutachtet worden seien die Anträge von „unabhängigen internationalen Expertinnen und Experten relevanter wissenschaftlicher Disziplinen“. Deren Namen seien „zur Sicherung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit des Gremiums und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Gutachterinnen und Gutachter“ nicht presseöffentlich. [lf/vef]