Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296
Der Sitz der EU-Kommission in Brüssel. Foto: EmDee - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=91781296

Neues Gentechnikrecht: Bürger können sich an EU-Konsultation beteiligen

06.05.2022

Die EU-Kommission will von Bürger*innen und Organisationen wissen, wie sie zu ihren Plänen stehen, das Gentechnikrecht neu zu regeln. Dazu hat sie eine zweimonatige Konsultation mit vorgegebenen Fragen gestartet. Wirtschafts- und Umweltverbände halten die Konsultation für einseitig, rufen aber zur Teilnahme auf.

Auf der Startseite beschreibt die Kommission ihren Plan so: Er ziele „auf eine angemessene Regulierungsaufsicht“ über Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren (NGT) hergestellt werden. „Damit wird ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt angestrebt, Innovation ermöglicht und mit sicheren NGT-Erzeugnissen zu den Zielen des europäischen Grünen Deals und der Strategie 'Vom Hof auf den Tisch' beigetragen.“ In einem verlinkten Dokument verdeutlicht die Kommission ausführlich die Vorteile, die sie sich von NGT erhofft.

Wer sich an der Konsultation beteiligen will, muss sich zuerst auf der Kommissions-Webseite registrieren und gelangt dann zum Fragebogen. Der gliedert sich in Fragen zur aktuellen Situation und zur gewünschten künftigen Regulierung. Zur aktuellen Situation teilt die Kommission einführend mit, ihre Untersuchung hätte ergeben, „dass die geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Pflanzen, die durch bestimmte neuartige genomische Verfahren gewonnen werden, und die daraus hergestellten Produkte nicht mehr ihren Zweck erfüllen und an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden müssen“. Danach will sie von den Befragten wissen, wie sie „angesichts der zuvor beschriebenen Probleme die bestehenden GVO-Rechtsvorschriften“ für NGT-Pflanzen beurteilen. In dem Teil zu künftigen Regelungen beziehen sich die Fragen vor allem auf die Risikobewertung und Nachhaltigkeit.

Den Fragen zum Risiko wird vorausgeschickt, dass die europäische Lebensmittelbehörde EFSA viele NGT-Pflanzen für ebenso harmlos halte wie Pflanzen aus herkömmlicher Züchtung. Den Fragen zur Nachhaltigkeit stellt die Kommission ihre Einschätzung voraus, wie wichtig NGT-Pflanzen für den Green Deal seien und fragt explizit ab, welche potentiellen Eigenschaften dieser Pflanzen die wichtigsten Beiträge zur Nachhaltigkeit liefern würden. Auch sollen sich die Befragten den Kopf darüber zerbrechen, was zu tun ist, wenn für NGT-Pflanzen keine zuverlässigen Analysemethoden zur Verfügung stehen oder wie diese Pflanzen rückverfolgt werden könnten. Insgesamt spiegelt die Befragung das Ziel der Kommission deutlich wider: Das Gentechnikrecht soll für NGT geändert werden.

Dies sieht auch ENGA so, der europäische Verband der gentechnikfreien Lebensmittelwirtschaft. Er wirft der Kommission eine Reihe von Falschaussagen in ihrem Fragebogen vor. Sie sei „eindeutig voreingenommen“ und lasse wenig Raum für Beiträge der Interessengruppen, die sich nicht an ihren stark tendenziösen Fragen orientieren. Nur bei vier von 18 Fragen könnten Interessengruppen zu ihren Kreuzchen auch eine begrenzte schriftliche Antwort geben. „Es ist erschreckend und bezeichnend, wie einseitig die EU-Kommission die Ergebnisse offenbar steuern will. Und das in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren, das sich um größtmögliche Neutralität bemühen sollte“, kommentierte der Geschäftsführer des Verbandes Lebensmittel ohne Gentechnik (VLOG), Alexander Hissting, die Befragung.

Annemarie Volling, Gentechnik-Expertin der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft kritisierte, dass bewährte und wichtige Aspekte des Gentechnikrechts wie Transparenz und Standortregister, Koexistenz- und Haftungsregelungen gar nicht benannt würden. Dabei sei ohne sie „die Umsetzung des in der EU geltenden Vorsorgeprinzips nicht machbar.“ Mute Schimpf, Agrarkampaignerin von Friends of the Earth Europe (dt.: Freunde der Erde Europa) wies darauf hin, dass die NGT-Pflanzen, deren Nachhaltigkeit die Kommission abfrage, noch in den Forschungspipelines der Konzerne steckten. Wie könne die Nachhaltigkeit von Pflanzen wissenschaftlich belegt werden, die noch gar nicht existierten, fragt sie. Deutlich wurde Brigitte Reisenberger, Gentechniksprecherin der österreichischen Umweltorganisation GLOBAL 2000. Sie sprach von einer „mangelhaften Konsultation, die vor Greenwashing und Suggestivfragen nur so strotzt“. [lf]

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