RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)
RoundUp von Bayer/Monsanto (Foto: Mike Mozart, http://bit.ly/2yIfwuQ, https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/)

Glyphosat: 27 Spritzmittel zugelassen

15.12.2020

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) verlängerte die auslaufenden Zulassungen für 14 glyphosathaltige Spritzmittel um ein weiteres Jahr, weil es die Anträge dafür noch nicht abschließend bearbeitet hat. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, hat sie weitere sieben solcher Spritzmittel fachlich geprüft und die Zulassung daraufhin bis zum 15. Dezember 2023 verlängert.

Die erneuerten Zulassungen enden entsprechend der gesetzlichen Vorgabe ein Jahr nach dem Ende der Genehmigung von Glyphosat, schrieb das BVL in seiner Presseinformation. Über sechs Verlängerungsanträge für Pflanzengifte mit dem umstrittenen Totalherbizid soll noch bis zum Jahresende entschieden werden. Drei der insgesamt 30 Anträge wurden von den Herstellern zurückgezogen, so dass die Zulassungen heute ausliefen. Die Restbestände dürfen noch sechs Monate lang verkauft werden.

Im Dezember 2017 hatte die Europäische Kommission trotz massiver Kritik von Umweltverbänden, Zivilgesellschaft und auch politischer Kreise den Wirkstoff Glyphosat für weitere fünf Jahre – also bis 15.12.2022 - genehmigt. Daraufhin mussten die Hersteller der auf dem Markt befindlichen Spritzmittel bis 15.3.2018 beantragen, ihre Zulassung zu verlängern. Dabei sind die Mitgliedsländer der europäischen Union für die Pflanzengifte zuständig, die in ihrem jeweiligen Land verkauft werden sollen. Dass das BVL 14 solcher Anträge seit der Ende 2017 noch nicht abschließend bearbeiten konnte, liegt nach Angaben der Behörde daran, dass die Zuarbeit der für diese Mittel zuständigen Mitgliedsstaaten fehlt. Denn da die Spritzmittel oft europaweit verkauft werden, haben es sich die Mitgliedsstaaten untereinander aufgeteilt, die Mittel auf ihre Risiken zu prüfen und zu bewerten. Und für die fraglichen Mittel seien andere Staaten zuständig, die ihre Ergebnisse noch nicht geliefert hätten. „Alle Anträge, bei denen Deutschland die Rolle des berichterstattenden Mitgliedstaates hatte, werden bis zum Jahresende abschließend geprüft sein“, betonte das BVL. [vef]

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