Neues Gentechnikrecht? Forscher diskutieren, EU wartet auf Wahl
30.10.2018
Forscher von 87 Biotechnologie-Instituten in Europa fordern, das europäische Gentechnikrecht zu reformieren: Für Pflanzen, die mit neuen gentechnischen Verfahren verändert wurden, sollen dessen strengen Zulassungsvorschriften nicht gelten. Kritische Wissenschaftlerkollegen zerpflücken ihre Argumente. Die EU-Kommission plant vor der Europawahl im Mai 2019 offenbar keine Neuregelung mehr.
Die Gentech-Forscher behaupten, dass sich mit Hilfe von Technologien wie der Gen-Schere CRISPR/Cas maßgeschneiderte Pflanzen herstellen ließen, die eine nachhaltige Landwirtschaft ermöglichten: Sie bräuchten weniger Dünger und Pestizide, wären widerstandsfähig gegen Trockenheit oder versalzene Böden und würden zudem höhere Erträge liefern, um die wachsende Menschheit zu ernähren. „Dieselben Argumente wurden vor 30 Jahren von denselben Gentechnikerkreisen vorgebracht, um schon die ersten und immer noch herkömmlichen Gentechniken ohne Regulierung auf den Markt bringen zu lassen,“ entgegnet die Züricher Agrarökologin Angelika Hilbeck. Realisiert wurden die Versprechen nicht. Das Gegenteil ist zu beobachten: Aufgrund von Resistenzen steigt der Pestizidbedarf. Lizenzen für gentechnisch verändertes Saatgut treiben Kleinbauern in den Ruin. Trockentoleranter Mais wird ohne Gentechnik gezüchtet. Und immer wieder weisen Experten darauf hin, dass sich komplexe agrarpolitische Probleme nicht lösen lassen, indem man einzelne Pflanzengene manipuliert.
Risiken der neuen Gentechnik-Verfahren erwähnen die europäischen Biotechnologie-Forscher in ihrem Papier nicht. Die neuen Züchtungstechniken seien – soweit keine artfremden Gene eingefügt würden - ebenso sicher wie die konventionelle Züchtung, nur viel schneller. Durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), Verfahren wie CRISPR/Cas und damit hergestellte Produkte dem Gentechnikrecht zu unterstellen, würden diese neuen Technologien in Europa ausgebremst. Das habe enorme Auswirkungen auf Forschung, Gesellschaft und Wirtschaft, heißt es in dem Positionspapier. Die EU-Freisetzungsrichtlinie, die der EuGH mit seiner Entscheidung auslegte, wird darin als überholter Rechtsrahmen bezeichnet, der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse nicht berücksichtige und deshalb geändert werden müsse. Ausgerechnet die Erfinderin der „mächtigen Technologie“ CRISPR/Cas, Emanuelle Charpentier, bläst hier in ein anderes Horn: Europa habe die Chance, Vorreiterin bei ihrer nötigen strengen Regulierung zu sein, wird sie nach dem EuGH-Urteil von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zitiert.
Und Hilbeck ergänzt: „Wenn die These stimmen würde, dass ausschließlich Regulierungen Unternehmen davon abhalten, sinnvolle und marktfähige Produkte auf den Markt zu bringen, müsste in Nordamerika und vielen Ländern Mittel-und Südamerikas aber auch in anderen Weltregionen eine florierende Unternehmerschaft beständig einen Reigen an Superpflanzen hervorbringen. Dem ist ganz und gar nicht so. Wer keine Regulierung will, duckt sich weg vor der Verantwortung und möchte der Öffentlichkeit die Möglichkeit entziehen, die Konsequenzen der Einführung neuartiger, patentierter Organismen zu überwachen“, kritisiert die Wissenschaftlerin der ETH Zürich. Und die Wissenschaftlervereinigung ENSSER (European Network of Scientists for Social and Environmental Responsibility), in deren Vorstand Hilbeck sitzt, hat bereits in früheren Erklärungen die Behauptung zurückgewiesen, die neuen Techniken seien präzise und würden nur die beabsichtigten und erwünschten Effekte hervorrufen. Veröffentlichte Studien zeigten, dass es regelmäßig zu unerwarteten und unerwünschten Nebenwirkungen komme.
Bereits im August hatte der deutsche Bioökonomierat in einem Positionspapier eine Änderung des EU-Gentechnikrechts verlangt, mit den gleichen Argumenten wie jetzt die europäischen Gentech-Forscher. Damals schrieb der Verband Lebensmittel ohne Gentechnik: „Wenn künftige Produkte so viele Vorteile aufweisen, wie der Bioökonomierat behauptet, werden Zulassungsverfahren und Kennzeichnung ihren Markterfolg nicht verhindern.“ Deshalb stellte der Verband die Frage: „Was ist von einer Technik zu halten, deren Produkte angeblich nur reüssieren können, wenn sie kein Zulassungsverfahren durchlaufen und sie unsichtbar für Züchter, Landwirte, Futter- und Lebensmittelhersteller und Verbraucher bleiben?“
Testbiotech-Geschäftsführer Christoph Then sieht noch einen anderen Aspekt: Die Forscher und ihre Institute arbeiteten „nicht im luftleeren Raum“, sondern hätten „ganz spezielle eigene Interessen, beispielsweise an Fördermitteln und Patentanmeldungen.“ Das sei legitim, doch führe dies zu einem Interessenkonflikt, wenn es um die Bewertung der Risiken und die Regulierung der neuen Technologien gehe. „Die Institute sollten ihre jeweiligen Interessen bei der Unterzeichnung des Aufrufes deswegen klar benennen und nicht die Anpassung an den Klimawandel als hauptsächliches Motiv in den Vordergrund stellen“, sagt Then. Es gehe eben auch um Forschungsgelder und Lizenzeinnahmen.
Die Europäische Kommission und führende Mitgliedsstaaten wie Deutschland teilen die Argumente des Positionspapiers. Das Urteil des EuGH hat sie überrascht. Dennoch wird es in den nächsten Monaten voraussichtlich keine Vorstöße geben, das EU-Gentechnikrecht zu ändern. Die EU-Kommission sehe die Mitgliedsstaaten in der Verantwortung, den Richterspruch umzusetzen, und habe keinen Anlass, selbst aktiv zu werden, berichtete das französische Portal inf’OGM Ende September unter Berufung auf Kommissionsquellen. „Die Kommission analysiert das Urteil derzeit und ist mit den EU-Mitgliedstaaten in Gesprächen über mögliche Konsequenzen. Zuletzt gab es während der Tagung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel am 23./24. Oktober Diskussionen dazu“, teilte die Kommission dem Infodienst auf Anfrage mit. Sie verwies auf ihr Arbeitsprogramm 2019; eine Änderung der Freisetzungsrichtlinie ist darin nicht enthalten. Dafür wäre auch kaum noch Zeit. Denn Ende Mai 2019 wird das Europaparlament gewählt und im Oktober 2019 übergibt die jetzige Kommission die Amtsgeschäfte an ihre Nachfolger. Eine mögliche Änderung des EU-Gentechnikrechts wird also Thema im Wahlkampf sein und zwingt die Parteien dazu, sich klar zu positionieren – wenn die Zivilgesellschaft dies lautstark einfordert. [lf/vef]
- Positionspapier der Forschungs-Institute: Regulating genome edited organisms as GMOs has negative consequences for agriculture, society and economy (Oktober 2018)
- Pressemiteilung zum Positionspapier: European scientists unite to safeguard precision breeding for sustainable agriculture (24.10.2018)
- inf’OGM: Nouveaux OGM: la Commission européenne n’est pas pressée d’agir (27.09.2018)
- Stellungnahme des Verbands Lebensmittel ohne Gentechnik e. V. zur Position des Bioökonomierates „Genome Editing: Europa benötigt ein neues Gentechnikrecht“ (18.09.2018)
- ENSSER: Einseitige Angriffe und eine voreingenommene Berichterstattung zum EuGH Urteil über neue Gentechnikmethoden entlarven ein anmassendes und unaufgeklärtes Wissenschafts-, Demokratie- und Rechtsverständnis (06.09.2018)
- FAZ-Kommentar zum EuGH-Urteil: Vorreiter Europa (25.7.2018)
- Infodienst: Wissenschaftler: Neue gentechnische Verfahren streng regulieren (18.10.2017)