Verbände-Resolution: Neue gentechnische Verfahren als Gentechnik regulieren
03.07.2018
Alle Verfahren, die unter Begriffen wie Genom-Editing, zielgerichtete Mutagenese oder neuere Mutagenese-Verfahren firmieren, sollten als Gentechnik reguliert werden. Das fordern 21 Organisationen aus den Bereichen Landwirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz in einer Resolution von den Abgeordneten im Bundestag und im Europäischen Parlament.
Die Organisationen argumentieren, dass auch die neuen Verfahren technische Eingriffe direkt auf der Ebene der DNA vornehmen und das Erbgut verändern. Dabei könnten die biologischen Eigenschaften von Organismen grundlegend verändert werden, etwa indem ganze Stoffwechselwege ausgeschaltet würden, heißt es in der Resolution. Werkzeuge wie Gen-Scheren würden DNA-Abschnitte über ihre eigentlichen Zielregionen hinaus verändern und seien deshalb nicht mit herkömmlicher Züchtung oder spontaner Mutagenese vergleichbar. „Selbst wenn ein gentechnischer Eingriff möglicherweise gezielter erfolgt, bedeutet das nicht, dass er sicherer ist. Die Auswirkungen der DNA-Veränderungen lassen sich – angesichts der Komplexität des Genoms und seiner Wechselwirkungen mit anderen Elementen der Zelle und mit der Umwelt – nicht voraussagen“, schreiben die Organisationen.
Für sie ergibt sich daraus zwingend, dass die neuen Gentechnik-Verfahren und die mit ihnen erzeugten Organismen nach dem EU-Gentechnikrecht als gentechnisch veränderte Organismen (GVO) eingestuft und entsprechend reguliert werden müssen. Auch folge aus dem Vorsorgeprinzip die Pflicht, alle neuen gentechnischen Verfahren allein aufgrund ihrer Neuheit und fehlender Risikobewertung nach dem geltenden Gentechnikrecht zu regulieren.
„Der Gesetzgeber hat gerade bei der Gentechnik eine besondere Sorgfaltspflicht. Der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen muss stets Vorrang vor den Interessen der Industrie haben", sagte der Vorsitzende des Umweltverbandes BUND, Hubert Weiger. Martin Schulz, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), wies auf die zunehmende Nachfrage nach gentechnikfreien tierischen Lebensmitteln hin. Die Landwirte hätten sich mit qualitätsorientierten, gentechnikfreien Lebensmitteln ein großes Vertrauen bei den Verbrauchern erarbeitet. „Das darf nicht durch neue Risikotechnologien aufs Spiel gesetzt werden.“, sagte Schulz. „Wir fordern die Abgeordneten auf, zum Schutz von Verbrauchern, Unternehmen und Umwelt, das Vorsorgeprinzip konsequent anzuwenden“, erklärte Felix Prinz zu Löwenstein, der Vorsitzende des Bio-Dachverbands BÖLW und erinnerte: „Dazu hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet.“
Am 25. Juli 2018 will sich der Europäische Gerichtshof zur rechtlichen Einstufung neuer gentechnischer Verfahren äußern. Auf dieser Grundlage entscheiden EU-Kommission und die Mitgliedstaaten darüber, ob und wie sie diese künftig regulieren. [lf]
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