Biene
Fleißige Biene im Anflug (Foto: autan/Flickr.com)

EU-Kommission wird drei bienenschädliche Insektengifte verbieten

27.04.2018

UPDATE +++ Die Europäische Kommission wird zum Jahresende drei bienengiftige Insektizidwirkstoffe im Freiland verbieten, teilte eine Sprecherin heute mit. Zuvor hatten die EU-Mitgliedsstaaten mehrheitlich dafür votiert, darunter Deutschland. Ein breites Verbändebündnis und die Grünen fordern, sämtliche sogenannte Neonikotinoide aus der Umwelt zu verbannen.

Die EU-Kommission will den Einsatz der Wirkstoffe Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam der Klasse der Neonikotinoide im Freiland komplett untersagen. In Gewächshäusern bleiben sie zugelassen, die dort behandelten Pflanzen dürfen aber später nicht im Freien ausgepflanzt werden, informierte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Regelung soll laut EU-Kommission Ende des Jahres in Kraft treten. Danach müssen die Mitgliedsstaaten die Zulassungen von Insektengiften mit diesen Wirkstoffen innerhalb von drei Monaten widerrufen oder entsprechend den neuen Vorgaben ändern. In Deutschland betrifft das laut BVL 14 Pflanzenschutzmittel, mit neun davon wird Zucker- und Futterrübensaatgut behandelt.

Experten zufolge können die drei Neonikotinoide Bienen bereits bei einer niedrigen Dosierung lähmen, töten oder Lernvermögen und Orientierungsfähigkeit beeinträchtigen. „Sie schädigen auch Bodenlebewesen wie Regenwürmer, Ameisen und Springschwänze“, so BUND-Pestizidexpertin Corinna Hölzel. Schon 2013 hatte die Europäische Union ihren Einsatz deshalb eingeschränkt. Nach Informationen des grünen Bundestagsabgeordneten Harald Ebner hat das jedoch nicht dazu geführt, dass weniger Neonikotinoide eingesetzt wurden. Ende Februar 2018 legte die EU-Lebensmittelbehörde EFSA eine neue Bewertung vor, die bestätigte, dass die drei Neonics für Honigbienen, Hummeln und Wildbienen gefährlich sind.

Leif Miller, Geschäftsführer des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) wies darauf hin, dass derzeit EU-weit noch vier weitere Neonikotinoide zugelassen sind, sowie mehrere ähnlich wirkende Insektizide. Umwelt- und Bienenschützer befürchten nun, dass die Landwirte verstärkt auf die verbliebenen Neonikotinoide ausweichen werden, vor allem das häufig verwendete Thiacloprid. Imkermeister Thomas Radetzki von der Aurelia-Stiftung warnt: "Auch wenn Thiacloprid die Bienen nicht direkt tötet, sind die Störungen im Nervensystem für ihr Überleben genauso gefährlich wie bei den Neonikotinoiden, die jetzt verboten werden sollen."

Ein breites Bündnis von mehr als 40 Umwelt-, Natur- und Tierschutzverbänden fordert daher die gesamte Wirkstoffgruppe EU-weit zu verbieten. Alternativ könnte die Bundesregierung die Neonikotinoide wie Frankreich national verbieten, heißt es in einem Forderungspapier zum Aktionsplan Insektenschutz, das gestern vorgelegt wurde. Ähnlich sieht das der grüne Abgeordnete Harald Ebner: „Wenn Agrarministerin Julia Klöckner ihre Ankündigungen ernst meint, müssen auch alle anderen Neonikotinoide schleunigst vom Markt. Die Zulassung neuer Gifte mit gleicher Wirkungsweise muss gestoppt werden.“ Nur alte Gifte durch ähnliche neue, genauso gefährliche Stoffe zu ersetzten, wäre Etikettenschwindel, kritisiert der Pestizid-Experte. Ferner müsse die Bundesregierung Importe von Saatgut stoppen, das mit nicht zugelassenen Neonikotinoiden behandelt sei.

Doch die Bundeslandwirtschaftsministerin möchte erst einmal den Erfolg feiern: "Heute ist ein guter Tag für den Schutz der Bienen“, sagte Julia Klöckner (CDU). Sie seien wichtig für die Landwirtschaft. Über die Forderung, sämtliche Neonikotinoide zu verbieten, wolle sie nur auf «wissenschaftlicher Grundlage» diskutieren, sagte Klöckner im Bayerischen Rundfunk. Man brauche auch "Erntesicherheit, Nahrungsmittelsicherheit. Und dazu brauchen wir auch die Bekämpfung von Schädlingen." [vef]

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK