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Kommission legt neue Glyphosat-Zulassung vor – und verspricht mehr Transparenz

13.12.2017

Die EU-Kommission hat die von der Mehrheit der Mitgliedsstaaten beschlossene erneute Zulassung von Glyphosat in Verordnungsform gegossen. Der Text soll demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Zudem kündigte die Kommission an, die Transparenz bei der wissenschaftlichen Wirkstoffbewertung zu verbessern.

Die Durchführungsverordnung selbst listet in ihren Beweggründen noch einmal den gesamten Zulassungsvorgang mit den Bewertungen der Fachbehörden auf und begründet die Begrenzung der Zulassung auf fünf Jahre. Dabei weist die Kommission auf die Vielzahl zusätzlicher aktueller Veröffentlichungen zu Glyphosat hin, die nicht mehr in die Bewertung eingingen und die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Stand von Wissenschaft und Technik beim Thema Glyphosat schnell ändern könnte. Daraus folgert sie, die Fünf-Jahres-Frist sei ausreichend, „um eine vorrangige Neubewertung von Glyphosat gegenüber anderen Wirkstoffen zu gewährleisten.“ In Kraft treten soll die Verordnung am 16. Dezember 2017. Am Tag zuvor läuft die bisherige Zulassung von Glyphosat aus.

Im Anhang der Durchführungsverordnung stehen die Aspekte, die die Mitgliedsstaaten berücksichtigen sollen, wenn sie Herbizide mit Glyphosat zulassen. Neu aufgeführt werden das Risiko für Wirbeltiere und Nicht-Zielpflanzen sowie das über den Wegfall pflanzlicher Nahrung vermittelte Risiko für die Artenvielfalt und Häufigkeit von Insekten und Wirbeltieren. Die Zulassungsbedingungen sollen, falls notwendig, geeignete Maßnahmen zur Risikobegrenzung umfassen. Erhalten bleiben die bereits bei der Verlängerung der Zulassung im Sommer 2016 beschlossenen Punkte: die Einhaltung der guten landwirtschaftlichen Praxis bei Verwendungen vor der Ernte sowie das Verbot des Beistoffs POE-Tallowin. Die Hersteller der Herbizide haben ab 16. Dezember drei Monate Zeit, bei den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten eine erneute Zulassung ihrer Produkte zu beantragen, bei der dann die aufgelisteten Aspekte zum Tragen kommen.

Parallel zur neuen Glyphosat-Zulassung veröffentlichte die Kommission auch ihre Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Stop Glyphosat“, die mit über einer Million Unterschriften von EU-Bürgern genau diese Zulassung verhindern wollte. Die Kommission argumentiert, ein Verbot von Glyphosat sei „derzeit weder wissenschaftlich noch rechtlich gerechtfertigt“ und spricht von einem „umfassenden und transparenten wissenschaftlichen Verfahren“. Dennoch schreibt sie in ihrer Antwort auf die EBI, sie wolle „bis zum Frühjahr 2018 einen Legislativvorschlag vorlegen, durch den die Transparenz und Qualität der Studien für die wissenschaftliche Bewertung von Wirkstoffen weiter verbessert werden.“ Der Vorschlag werde auch andere relevante Aspekte umfassen, „wie beispielsweise Regeln für die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).“

Tatsächlich ist es mit der Transparenz nicht so weit her: Vor dem Europäischen Gerichtshof klagen vier grüne Europaparlamentarier seit dem Sommer gegen die Lebensmittelbehörde EFSA, die sich weigert, Monsanto-Studien zu Glyphosat zu veröffentlichen. Vor Gericht verhandelt werden könnten auch die Plagiatsvorwürfe gegen das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung und die EFSA. Umweltorganisationen hatten aufgezeigt, dass die Behörden Teile ihrer Risikobewertung zu Glyphosat einfach aus den Antragsunterlagen der Hersteller abgeschrieben hatten, ohne dies kenntlich zu machen. Nun haben einige der Organisationen in Österreich, Deutschland, Italien, Frankreich und Portugal Strafanzeige erstattet. Sie werfen den beiden Behörden vor, dass sie „keine unabhängige, objektive und transparente Bewertung der gesundheitlichen Risiken von Glyphosat vorgenommen haben, wie das die EU-Pestizidverordnung 1107/2009 verlangt hätte.“ [lf]

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