Gericht Justiz
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Rechtsgutachten: Glyphosat-Zulassung kann nicht verlängert werden

08.11.2017

Europäische Kommission und EU-Mitgliedsländer ringen seit Monaten um eine Mehrheit zur Frage, ob und wie lange das Pflanzengift Glyphosat in Europa weiter versprüht werden darf. Nach einem Gutachten der Juristin und ehemaligen französischen Umweltministerin Corinne Lepage ist es rechtlich jedoch gar nicht möglich, die am 15.12. endende Zulassung für das Totalherbizid zu erneuern oder zu verlängern.

Das würde sowohl dem Vorsorgeprinzip als auch den Prinzipien des Risikomanagements widersprechen, schreibt die Expertin für Umweltrecht in einem Gutachten im Auftrag des grünen Europaabgeordneten Claude Turmes. Es gebe genügend Hinweise auf die Gefahren von Glyphosat für Gesundheit und Umwelt. Die aktuell vorliegende Zulassung sei nach Europarecht ungültig, so Lepage. Und eine Genehmigung, die nicht mehr gültig sei, könne auch nicht erneuert oder verlängert werden, argumentiert die Juristin. Sie plädiert dafür, das Pflanzengift innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Übergangsfrist von 18 Monaten vom Markt zu nehmen.

Glyphosat wurde 1974 in Großbritannien erstmals genehmigt. Seit den 80er Jahren wird es auch in anderen europäischen Ländern aufgrund nationaler Vorschriften genutzt. 2002 wurde es erstmals auf europäischer Ebene formal zugelassen – bis zum 30.6.2012. Seither verlängerten die EU-Gremien die Zulassung dreimal – bis 15.12.2017. Lepage weist darauf hin, dass eine Erstgenehmigung nach EU-Recht nur für maximal zehn Jahre erteilt werden darf. Glyphosat sei jedoch 15 Jahre nach der ersten EU-Zulassung immer noch im Einsatz. Das sei illegal.

Bei einer Halbwertszeit von 300 Tagen bestehe eine große Gefahr, dass das Gift Böden und Wasser nachhaltig kontaminiere, so das Gutachten. Das bestreite auch das Bundesinstitut für Risikobewertung nicht. Solche sogenannten persistenten Stoffe dürften nicht genehmigt werden, schreibt die Umweltjuristin. Bereits zwei Gerichte – in den USA und in Frankreich – hätten entschieden, dass Glyphosat nicht mehr als „biologisch abbaubar“ bezeichnet werden darf, wie es im vorigen Jahrhundert lange üblich war. Indem die EU-Kommission Entscheidung und Prüfung bei Spritzmitteln auf die Mitgliedsstaaten abschiebe, drücke sie sich vor ihrer Verantwortung für die kurz- und langfristigen Folgen der Glyphosatanwendung. [vef]

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