Honig
Honig - mit Gentechnik-Pollen? (Foto: Blinc / stock.xchng)

Streit um Gentechnik-Honig geht weiter

12.03.2014

Muss Honig, der Pollen gentechnisch veränderter Pflanzen enthält, gekennzeichnet werden oder nicht? Darüber wird zurzeit in Berlin und Brüssel diskutiert. Die Große Koalition lehnte heute einen Antrag der Grünen im Agrarausschuss ab, laut dem sich die Regierung für die Kennzeichnung einsetzen sollte. Die EU beschäftigt sich in den nächsten Wochen erneut mit dem Thema – bislang sieht es danach aus, dass sich die Kommission mit ihrem Plan durchsetzt, Gentech-Honig ohne Hinweis ins Supermarktregal zu lassen.

Um was genau wird gestritten? Knackpunkt ist die Definition von Pollen. 2011 hatte der EU-Gerichtshof geurteilt, Honig sei ein Lebensmittel mit Gentechnik-Zutaten, wenn er Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen wie Mais oder Raps enthält. Dementsprechend müsse er gekennzeichnet werden – oder dürfe nicht in den Verkauf. Das freute Imker, die Bienen und Honig vor Gentechnik-Pflanzen, die oft ein Gift zur Insektenabwehr produzieren, schützen wollen.

Der EU-Kommission passte das Urteil nicht. Sie schlug deshalb vor, Pollen künftig als „natürlichen Bestandteil“ zu definieren. Dann bräuchte auch Gentechnik-Honig nicht gekennzeichnet werden, selbst wenn er beispielsweise aus kanadischem Raps gemacht ist – dort wächst fast ausschließlich Gentech-Raps. Die Verbraucher könnten nicht erkennen, dass sie ein Produkt kaufen und essen, das Bestandteile von transgenen Pflanzen enthält.

Ähnlich ist das bei Fleisch, Eiern und Milch: auf der Verpackung muss nicht stehen, ob die Tiere Gentechnik-Pflanzen zu fressen bekommen haben – solches Futter ist weit verbreitet. Die Kommission lehnt eine Kennzeichnung hier ebenfalls ab. „Entscheidend für eine Kennzeichnung sei, ob biologisch verändertes Material im Endprodukt nachweisbar ist. 'Das ist bei diesen Produkten nicht der Fall'“, zitiert die Süddeutsche Zeitung die zuständigen Kommissare für Gesundheit und Landwirtschaft. Doch bei Honig wäre der Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen zweifelsohne direkt im Endprodukt. Dennoch will Brüssel auch dafür keine Verpackungshinweise.

Über den Vorschlag der Kommission stimmte letztes Jahr der Umweltausschuss des EU-Parlaments ab. Die Abgeordneten dort widersprachen der Kommission und forderten, beim Urteil des EuGH zu bleiben. Die Freude bei Imkern und Verbraucherschützern währte jedoch nur kurz. Im Januar stimmte das Parlamentsplenum ab - und entschied sich doch für den Kommissionsentwurf. Allerdings änderten sie einige Paragraphen, was wiederum die Kommission zurückwies. Dadurch ging das Thema zurück an den Umweltausschuss, der wohl am 19. März über einen Kompromissentwurf abstimmt, der mit Vertretern der Mitgliedsstaaten ausgehandelt wurde. Auch die nationalen Regierungen müssen die Änderung der Honigrichtlinie nämlich mit beschließen.

Hier kommt nun der deutsche Bundestag ins Spiel: die Grünen wollen, dass sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Kennzeichnung von Gentech-Pollen in Honig einsetzt. CDU/CSU und SPD lehnten dieses Ansinnen heute im Agrarausschuss ab. Die Union stützte sich auf die Argumentation der EU-Kommission: Pollen sei keine Zutat, sondern ein natürlicher Bestandteil. Deshalb laufe der Antrag der Grünen ins Leere, hieß es in einer Mitteilung. Auch die SPD lehnte den Antrag ab. Sie befürworte zwar die Kennzeichnung von Gentech-Honig. Allerdings seien die Verhandlungen auf EU-Ebene abgeschlossen. „Die Mehrheit der EU-Parlamentarier und Mitgliedstaaten hat sich anders positioniert“, so die SPD. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

Wie passiert als nächstes? Morgen muss auch das Plenum des Bundestags über den Grünen-Antrag befinden. In zwei Wochen geht es in Straßburg weiter: wenn das EU-Parlament für den Vorstoß der Kommission stimmt, muss noch der Ministerrat nachziehen. Laut Beobachtern lehnen Ungarn und Luxemburg das Vorhaben ab, Gentech-Pollen nicht zu kennzeichnen. Frankreich und Tschechien peilten eine Enthaltung an. Damit würde eine Sperrminorität in greifbare Nähe rücken – wenn Deutschland, das als größter Mitgliedsstaat auch über viele Stimmen verfügt, sich ebenfalls enthalten würde. Reichen die Stimmen nicht aus, wäre der Plan der Kommission vorerst gestoppt. [dh]

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