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Das Abkommen soll die biologische Vielfalt vor Gentechnik schützen (Foto: berlinpics / pixelio.de)

Bundestag soll Abkommen zur Gentechnik ratifizieren

25.02.2013

Der Bundestag soll ein internationales Abkommen ratifizieren, das die Folgen einer gentechnischen Verunreinigung bei Transporten über die Landesgrenzen regelt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung wird seit letzter Woche in einem Parlamentsausschuss diskutiert. Die Regierung hat diese Ergänzung zum Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit schon im Jahr 2011 unterzeichnet. Erst wenn 40 Staaten die Bestimmungen abgesegnet haben, tritt der Vertrag in Kraft - noch fehlen 32.

Das nach den Verhandlungsorten benannte „Nagoya/Kuala-Lumpur-Zusatzprotokoll“, über das der Bundestag nun berät, befasst sich mit Schäden der biologischen Vielfalt, die durch Import oder Export gentechnisch veränderter Organismen entstehen können. Es sieht vor, dass Behörden von Privatunternehmen die Beseitigung der Schäden verlangen dürfen - oder auf Kosten der Verursacher selbst tätig werden können. Aus Sicht der Bundesregierung kann durch den Vertrag vor allem in Schwellen- und Entwicklungsländern „ein erheblicher Beitrag“ zur Bewahrung der Biodiversität geleistet werden. In Deutschland und der EU ändere sich hingegen nichts, da es bereits entsprechende Haftungsregeln gebe.

Für Schäden durch den grenzüberschreitenden Transport von „lebenden veränderten Organismen“ - so heißen Gentechnik-Samen, -Pflanzen oder Tiere im Vertragstext - müssten nach Inkrafttreten des Zusatzprotokolls deren Hersteller bzw. Händler oder Lieferanten haften. Darauf hatten Entwicklungsländer bei den Verhandlungen gedrängt, da ihnen die bislang geltenden Bestimmungen des seit 2003 gültigen Cartagena-Protokolls über biologische Sicherheit nicht weit genug gingen. Allerdings können die Staaten individuell Ausnahmen und finanzielle Obergrenzen festlegen.

Das Cartagena-Protokoll verpflichtet Unternehmen dazu, die zuständigen Behörden vor Im- oder Export von Gentechnik-Organismen zu informieren, Letztere entscheiden dann über die Genehmigung. Die USA, die Gentech-Pflanzen großflächig anbaut, hat die Abkommen nicht unterzeichnet. Auch Argentinien, wo quasi 100 Prozent der Sojapflanzen gentechnisch verändert sind, und Kanada, wo ebenfalls viele genmodifizierte Pflanzen wachsen, sind nicht an Bord. [dh]

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