Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat 2005 einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, das Gentechnikgesetz (GenTG) zu ändern. Gestern gab die juristische Behörde den mündlichen Verhandlungstermin bekannt. Betroffen sind verschiedene Regelungen. Beispielsweise sieht die Landesregierung das einseitige Haftungsrisiko für den Verwender von gentechnisch veränderten Organismen für nicht gerechtfertigt. Das Land kritisiert auch, dass die Offenlegung der Flächen mit Gentechnik-Pflanzen im Standortregister vornehmlich politisch motivierte Feldzerstörungen nach sich ziehen würde. Dabei wurde schon 2006 aus einer kleinen Anfrage seitens Ulrike Höfken (MdB, Bündnis90/ Die Grünen) deutlich, dass es seit Einführung des Standortregisters keine Erhöhung der Feldbefreiungen gab.
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