Zwei Jahre schlummerte der Gentechnik-Raps im Verborgenen. 2007 war das verunreinigte Saatgut in Schleswig-Holstein versehentlich ausgesät worden. Heute haben Bioland und BUND ihre separaten Klagen gegen das Umweltministerium gewonnen, das nun die Standorte offen legen muss. Bei der Klage von Bioland ging es vornehmlich um den Schutz von Landwirt und Imker, die Klage vom BUND zielte auf das allgemeine Informationsrecht ab. "Über das Urteil sind wir sehr erleichtert", sagt Carola Ketelhodt vom Bioland-Verband in Schleswig-Holstein. "Diese Informationen hätten wir vom Ministerium allerdings schon viel eher benötigt. Sie ermöglichen Landwirten und Imkern in der Nachbarschaft verunreinigter Flächen, sich darauf einzustellen." Da sich Raps besonders leicht mit artverwandten Pflanzen auskreuzt und die Samen lange im Boden keimfähig bleiben, stellt eine Verunreinigung eine besondere Gefahr für Biolandwirte und Imker dar. Denn die können ihre Produkte nicht mehr verkaufen, wenn sie mit Gentechnik verunreinigt sind. Auch in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde versehentlich Gentechnik-Raps ausgesät. Bioland hatte in allen drei Bundesländern zusammen mit Greenpeace Klage wegen Offenlegung eingereicht. Letzte Woche hatte das Verwaltungsgericht Hannover Bioland bereits Recht gegeben.
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