Ausgerechnet das Bundesamt, welches eigentlich die Verbraucherrechte schützen soll, musste sich nun von einem Gericht zurechtweisen lassen, dass es rechtswidrigerweise seit Jahren die Einsicht in Akten verweigert hat. Zwei Gentechnikkritiker hatten das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)verklagt, weil dieses ihnen mit fadenscheinigen Gründen den Zugang zu den Akten nicht gewähren wollte. Doch nach einem Hinweis des zuständigen Verwaltungsgerichtes in Braunschweig lenkte das BVL am 26.3.2009 ein. Der Vorgang hat grundlegende Bedeutung: Fortan können alle Menschen auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes oder des Verbraucherinformationsgesetzes direkt beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Akteneinsicht nehmen.
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