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Gentech-Anbau darf nicht geheim gehalten werden

Die Freisetzung von genetisch veränderten Pflanzen dürfen nicht abseits der Öffentlichkeit geschehen. Die Bürger haben Anspruch auf umfassende Informationen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Danach müssen die Behörden insbesondere auch die genaue Lage des betroffenen Ackers angeben. Auch der Schutz der öffentlichen Ordnung rechtfertige davon keine Ausnahme. "Die Offenlegung der Gentech-Standorte ist essentiell - denn Bäuerinnen und Bauern in der Gemarkung müssen wissen, ob in ihrer Nachbarschaft gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden und damit eine Gefahr für die Kontamination ihrer Felder besteht", erklärt Graefe zu Baringdorf, stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Europäischen Parlament.

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