Universität und ETH Zürich dürfen ihren Feldversuch in Pully durchführen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Anwohner gegen das Gentech-Projekt abgewiesen. Laut dem Urteil des Gerichts sind die Sicherheitsanforderungen bei dem Freisetzungsversuch erfüllt. Der Entscheid kann beim Bundesgericht angefochten werden. Geschieht dies nicht, können Universität und ETH Zürich im Frühling 2009 den Weizen setzen. Die Hochschulen wollen versuchsweise gentechnisch veränderten Weizen anbauen, der gegen Pilzerkrankungen resistent sein soll. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) erteilte 2007 die Bewilligung für drei Versuchsjahre. Mehrere Anwohner gelangten dagegen ans Bundesverwaltungsgericht.
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