Der Deutsche Bauernverband wendet sich in Beschwerdeverfahren um Tomatenpatent an Europäisches Patentamt: "Kreuzung und Selektion prägen seit Jahrhunderten die deutsche Züchtung. Es darf nicht sein, dass diese bekannten und bewährten Methoden durch 'Garnierung' mit technischen Elementen patentierbar werden." Mit deutlichen Worten wandte sich der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, im Verfahren um die sogenannte "Schrumpeltomate" an die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA). Er wies deutlich darauf hin, dass die freie Nutzung herkömmlicher Züchtungsverfahren elementar wichtig für den Züchtungsfortschritte in der Landwirtschaft ist.
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