Für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen gibt es künftig in der Schweiz schärfere Regeln. So hat der Bundesrat die Gebiete, in den solche Freisetzungen möglich sind, weiter eingeschränkt. Mit einer Freisetzungsrichtlinie konkretisiert die Schweiz das Gentechnikgesetz und das geänderte Umweltschutzgesetz.
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