Wertschätzung

Finden Sie diese Nachricht hilfreich? Unterstützen Sie unsere Arbeit mit einer Spende.

Land duldet Rechtsbruch - Illegales Genmaisfeld in Forst

Seit diesem Jahr gilt in Brandenburg zwischen Feldern mit Genmais und Naturschutzgebieten ein Mindestabstand von 800 Metern. Durch diese Regelung sollen z.B. seltene Schmetterlinge geschützt werden. Zahlreiche der bereits im Januar gemeldeten Genmaisfelder liegen innerhalb dieser 800-Meter-Zonen. So auch zwei Felder der Agrargenossenschaft Forst, die dementsprechendam 22. April wieder abgemeldet bzw. entsprechend verkleinert wurden. Doch gleichzeitig meldete die Agrargenossenschaft ein neues Feld als Ersatzfläche an. "Dieses neue Feld ist aber eindeutig rechtswidrig", sagt Thomas Janoschka vom Aktionsbündnis gentechnikfreie Landwirtschaft Berlin-Brandenburg.

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK