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BVL genehmigt Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat dem Unternehmen Pioneer die Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais unter Sicherheitsauflagen genehmigt. Gestattet wurden Freisetzungen in den Gemeinden Neutrebbin (Brandenburg), Kitzingen (Bayern), Ausleben (Sachsen-Anhalt) und Zabeltitz (Sachsen). Das Unternehmen darf in den Jahren 2008 bis 2011 Maispflanzen auf einer Fläche von maximal 1,2 Hektar pro Standort und Jahr freisetzen.