Das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) hat im Eilverfahren die Anordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume bestätigt, dass die im vergangenen Jahr auf einigen Feldern in Schleswig-Holstein ausgebrachte gentechnisch verunreinigte Rapssaat unterzupflügen und auch ein späterer Aufwuchs zu unterbinden ist.
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