Gentechnikgegner müssen eine juristische Niederlage hinnehmen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) in Brandenburg/Havel wies nach Angaben von gestern die Beschwerde einer Eigentümerin von Agrarflächen bei Liebenwalde zurück, die den Anbau von Genmais durch eine Pächterin untersagen lassen wollte. Die Verpächterin hatte dazu einen Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt, der vom Amtsgericht Neuruppin im August 2007 zurückgewiesen wurde. Dagegen legte die Klägerin Berufung ein.
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