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Keinen Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora unter Freilandbedingungen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) lehnt den Anbau der Amflora unter Freilandbedingungen ab. Nach der EU-Freisetzungsrichtlinie müssen gentechnisch veränderte Pflanzen in einem abgestuften Verfahren während jedes Entwicklungsschritts - im Labor, im Gewächshaus bis hin zu Freilandversuchen - auf ihre Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt getestet werden. Das Verbraucherministerium (BMELV) beabsichtigt, pflanzenartspezifische Vorgaben auch für gentechnisch veränderte Kartoffeln festzulegen.

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