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B-Probe zur Klarstellung des GVO-Verdachts gefordert

Im August diesen Jahres hatten Landwirte in sechs Bundesländern Rapssaatgut der Deutschen Saatveredelung (DSV) ausgesät, das geringfügige Spuren von gentechnisch verändertem Raps enthalten soll. Aufgrund dieses Verdachtes wurden in den betroffenen Bundesländern Anordnungen zum Umbruch der Rapsfelder erlassen. Diese Aktionen basieren allerdings nur auf der Untersuchung einer einzigen Saatgutprobe, in der Signale für eine mögliche gentechnische Verunreinigung im Bereich der Nachweisgrenze beobachtet wurden, berichtet die DSV. Die vermeintliche gentechnische Verunreinigung konnte aber weder quantifiziert, noch einer spezifischen genetisch-veränderten Rapslinie zugeordnet werden.

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