Weitgefasste Nachbarschaft für eine gentechnikfreie Saatguterzeugung
20.09.2007
In Übereinstimmung mit Verbänden aus Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz setzt sich die IG gentechnikfreie Saatgutarbeit dafür ein, dass Abstände von mindestens 800 Metern zu benachbarten Flächen mit nicht gentechnisch verändertem Mais eingehalten werden müssen. Als benachbarte Flächen, für die die Mitteilungspflicht nach § 3 GenTPflEV gilt, sind alle Flächen zu definieren, die zumindest zum Teil innerhalb eines Abstandes von 1.500 Metern vom Rand der Anbaufläche liegen.