Oberösterreich darf den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) nicht per Gesetz verbieten. Das verfügte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Die obersten EU-Richter wiesen eine Einsprache des Landes Oberösterreich gegen die Aufhebung des Anbauverbotes endgültig zurück. Die EU-Kommission hatte das Anbauverbot abgelehnt.
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