Das Amtsgericht Neuruppin/Brandenburg hat am Dienstag dem Mitspracherecht des Eigentümers beim Anbau von Gen-Pflanzen auf seinem verpachteten Land eine Absage erteilt. In dem Verfahren sollte einem Landwirt untersagt werden, bei Kreuzbruch/Liebenwalde den umstrittenen Gen-Mais MON810 gegen den Willen der Grundstückseigentümerin anzubauen. Das Gericht lehnte den Antrag der Eigentümerin ab. Als Begründung gab es an, dass die Schäden durch den Gen-Mais noch nicht konkret nachweisbar seien. Gemeinsam mit Greenpeace erwägt die Eigentümerin nun weitere rechtliche Schritte.
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