Um den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts zum Streit um das Vernichten des Genmais-Bestandes in und am Naturschutzgebiet Ruhlsdorfer Bruch hat es Irritationen gegeben. Das OVG hat den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) vom 13. Juli für wirkungslos erklärt, nach dem die Landfarm Hohenstein den Mais entsprechend der Verfügung des Landrats durch Häckseln zu vernichten hatte. Die Darstellungen dazu sind widersprüchlich.
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