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VG Braunschweig lehnt Eilantrag gegen Genmais ab

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist nicht verpflichtet, zum Schutz von Honigbienen die Blüte gentechnisch veränderter Mais-Pflanzen zu verhindern. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden und wies damit einen Eilantrag zweier Berufsimker ab. Das Bundesamt sei nur zuständig für die Erteilung von Genehmigungen, die zum Verkauf von Genmais durch den Erzeuger an Landwirte notwendig seien, nicht jedoch für Maßnahmen gegen bereits angebauten Genmais, begründete das Gericht seine Entscheidung vom 16.07.2007 (Az.: 2 B 193/07). Für die begehrten Maßnahmen seien allein die Landesämter für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig.

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