"Das ist ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe und ein weiterer, sehr wichtiger Erfolg für die Bauern, die sich mit uns gegen zu hohe Nachbaugebühren beim Saatgut zur Wehr setzen", so kommentierte Georg Janßen, Geschäftsführer IG Nachbau. Der X. Zivilsenat hat in dieser Woche festgestellt, dass die vom Bund der Deutschen Pflanzenzüchter (BDP) und die von ihm beauftragte Saatgut - Treuhandverwaltungs GmbH (STV) seit 1998 erhobenen Nachbaugebühren im so genannten gesetzlichen Verfahren überhöht sind.
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