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Klage gegen Genmaisanbau im Schutzgebiet

In Sachsen wird unweit von Moritzburg auf Flurstücken mit einer Gesamtgröße von etwa 37 Hektar gentechnisch veränderter Mais angebaut. Auf Eilantrag des NABU Sachsen hat sich nun das Verwaltungsgericht Dresden mit diesem Anbau zu befassen. Unmittelbar neben den Anbauflächen, eingestreut in die Agrarlandschaft, befindet sich der Lebensraum des geschützten Wiesenknopfameisenbläulings. Für diese Art wurde das Gebiet um Bärnsdorf und Berbisdorf als FFH-Gebiet unter Schutz gestellt und gehört damit der europaweit höchsten Schutzkategorie für Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume an.

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