Die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen (GVOs) in Bioerzeugnissen bleibt gesetzlich verboten. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) e.V. begrüßt, dass in der Neufassung der EU-Bioverordnung weiterhin ein Verbot der Anwendung von gentechnisch veränderten Organismen in Erzeugung und Verarbeitung festgeschrieben bleibt.
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