Experten weisen den Regeln der "guten fachlichen Praxis" beim Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eine hohe Bedeutung zu. Dies wurde während einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am Mittwochvormittag deutlich. Hauptstreitpunkt waren Regelungen zum Mindestabstand zwischen GVO-Feldern und Feldern mit gentechnisch nicht veränderten Pflanzen ebenso wie die sich durch eventuelle Auskreuzung ergebenden Haftungsregelungen. Die Gentechnikindustrie, so forderte der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), müsse sich klaren Regelungen unterwerfen.
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