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WTO-Gentechnikurteil könnte EU-Länder stärken

Die Welthandelsorganisation (WTO) veröffentlichte kürzlich den Abschlussbericht im Streit um das fünfjährige De-facto-Moratorium für gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Das Verfahren gegen die EU war 2003 von den USA, Kanada und Argentinien angestrengt worden. In der Frage des EU-Zulassungsstopps erhielten die Kläger Recht. Doch entgegen den Erwartungen werden einige grundsätzliche Positionen der EU durch das WTO-Urteil außer Streit gestellt. Selbst Importverbote einzelner EU-Mitgliedsländer sind danach generell zulässig, soweit sie ausreichend wissenschaftlich begründet werden.

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