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Umweltschadensgesetz nimmt Verursacher in die Pflicht

Landwirte müssen künftig möglicherweise für Umweltschäden haften, auch wenn sie dabei die Regeln der guten fachlichen Praxis eingehalten haben. Dass sieht der Entwurf für ein Umweltschadensgesetz vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat.

Kern des Entwurfs, mit dem die EU-Umwelthaftungsrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll, ist aus landwirtschaftlicher Sicht eine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden an Wasser, Boden und Biodiversität, die von "potenziell gefährlichen" Tätigkeiten ausgehen. Dazu zählen laut Kabinettsentwurf auch die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

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