Fragen rund um die Gentechnik standen im Mittelpunkt einer Tagung, zu der die Firma Tegut eingeladen hatte. Der Freiburger Fachanwalt Hanspeter Schmidt erläuterte detailliert die Haftungsdetails: Pollenflug und Abtrift beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln ließen sich kaum verhindern. Liege die dadurch verursachte gentechnische Veränderung über der Kennzeichnungsschwelle von 0,9 Prozent, dann könne die Ernte nicht mehr als Bioprodukt verkauft werden. Hier trete laut Schmidt das Verursacherprinzip in Kraft, das "an einer versteckten Stelle" seit 1958 im Bürgerlichen Gesetzbuch zu finden sei.
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