Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) berate derzeit mit den Landesbehörden über Art und Umfang eines solchen Programms, teilte das Bundeslandwirtschafsministerium am Freitag mit.Zwar gebe es für den betroffenen Reis keine spezifischen Nachweismethoden. Er lasse sich aber indirekt nachweisen. Das BVL habe Länder- und Zollbehörden über den Importstopp informiert, eine Umsetzung des EU-Einfuhrverbotes sei sichergestellt sei.
BMELV: Überwachungsprogramm für nicht zugelassenen Reis erlassen