Nationalpark Eifel ohne GVO

03.08.2004

Das neue Gentechnik-Gesetz regele lediglich die Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf Natura-2000-Gebiete, teilte der Verband mit: Demnach "unterliegen bestimmte Nutzungen zugelassener GVO und deren Freisetzungen einer Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz". Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturschutzgebiete seien dagegen vor den Folgen der Gentechnik nicht besonders geschützt</p><p><a href="http://www.ulmer.de/MEIZ2DH6lAHAl7Yp7F1olAnMk7ZF7K1ol.HTML?UID=6AA94C1B7B75B50F53FFF028A6E9C1D409BE53D7E471AA">Naturschutz und Landschaftsplanung</a>

Wir nehmen Datenschutz ernst!
Unsere Seiten nutzen in der Grundeinstellung nur technisch-notwendige Cookies. Inhalte Dritter (YouTube und Google Maps) binden wir erst nach Zustimmung ein.
Cookie-Einstellungen | Impressum & Datenschutz

OK