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Nationalpark Eifel ohne GVO

Das neue Gentechnik-Gesetz regele lediglich die Auswirkungen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) auf Natura-2000-Gebiete, teilte der Verband mit: Demnach "unterliegen bestimmte Nutzungen zugelassener GVO und deren Freisetzungen einer Verträglichkeitsprüfung nach § 34 Bundesnaturschutzgesetz". Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturschutzgebiete seien dagegen vor den Folgen der Gentechnik nicht besonders geschützt

Naturschutz und Landschaftsplanung

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