Was in etlichen Landkreisgemeinden schon Usus ist, wird jetzt auch in der Stadt umgesetzt: Pächter landwirtschaftlich genutzter städtischer Flächen dürfen kein genmanipuliertes Saatgut mehr ausbringen. Besonderheit in Regensburg: Landwirte, die gegen dieses Verbot verstoßen, können sogar haftbar gemacht werden, falls geschädigte Nachpächter oder Nachbarn Schadensersatz-Forderungen stellen sollten.
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