Insgesamt lagen 90 Untersuchungsergebnisse überwiegend zu Soja- und Mischfutterproben vor. Eine Probe Sojaextraktionsschrot musste beanstandet werden, da trotz einer Kennzeichnung als "NON GMO"-Ware ein GVO-Anteil von 3,8 Prozent nachgewiesen wurde.
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