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Bestand gentechnikfreier Zonen in Deutschland von europäischem Urteil nicht betroffen

Das europäische Gericht Erster Instanz hat am Mittwoch ein Gentechnik-Verbotsgesetzes des österreichischen Bundeslandes Oberösterreich für gemeinschaftsrechts-widrig erklärt. Vorausgegangen war eine Entscheidung der EU- Kommission, die es Oberösterreich untersagte, ein Gesetz zu erlassen, das ein Verbot des Anbaus von genetisch verändertem Pflanzen sowie Zucht und Freilassen transgener Tiere vorsah.Dazu erklärte der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Alexander Müller, heute in Berlin: "Gentechnikfreie Zonen in Deutschland sind von diesem Urteil nicht betroffen. Ihr Bestand ist nicht gefährdet".

Bio Markt Info

Institut für Naturschutz und Naturschutzrecht Tübingen: Einschätzung des EuGH Urteils zu Oberösterreich [9 KB, pdf-Dokument]

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