Wenn das Schweizer Stimmvolk am 27. November die Initiative für «Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» annehmen sollte, so betrifft dies vor allem die Aussaat gentechnisch veränderten (GV) Saatguts in der Landwirtschaft. Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken dürften nach wie vor unter den bereits geltenden strengen Bestimmungen durchgeführt werden. Denn der Initiativtext hält fest, dass keine "gentechnisch veränderten vermehrungsfähigen Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut, welche für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Anwendung in der Umwelt bestimmt sind", eingeführt oder verwendet. Es könnte aber sein, dass bei Annahme der Initiative die bereits zugelassenen GV-Produkte verboten würden.
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