Der Oberbürgermeister der Stadt Rheinstetten, Gerhard Dietz, beruft sich auf die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union, kurz FFH-Richtlinie, um das Projekt noch zu stoppen.In einem Brief an Baden-Württembergs Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, schreibt Dietz, dass hinsichtlich des geplanten Anbauversuchs eine Verträglichkeitsprüfung nach Paragraph 34 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) "zwingend erforderlich" sei. Der Paragraph 34 BNatSchG bestimmt, dass Projekte und Pläne vor ihrer Durchführung oder Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen sind.
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