Die Bundesregierung soll nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion das Gentechnikgesetz grundlegend überarbeiten und ergänzen. Beispielsweise müsse klargestellt werden, dass genehmigte wissenschaftliche Feldversuche zu Forschungszwecken kein "Inverkehrbringen" im Sinne des Gesetzes auslösen. Die Flurstücksbezeichnung des Grundstücks müsse beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen dem nichtöffentlichen Teil des Standortregisters vorbehalten bleiben und ausschließlich zu Überwachungszwecken dienen.
Pressemitteilung der CDU: Bundesregierung versagt bei der Biotechnologie