Die Bundesregierung berät eigenen Angaben zufolge zurzeit den möglichen Inhalt einer Rechtsverordnung über die gute fachliche Praxis beim Anbau von und Umgang mit gentechnisch veränderten Pflanzen. Die Ermächtigung für eine entsprechende Rechtsverordnung sehe das am 18. Juni 2004 vom Bundestag beschlossene Gentechnikgesetz vor.
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