Fermentationsprodukte wie Käse, zu deren Herstellung gentechnisch veränderte Mikroorganismen verwendet wurden, die aber im Endprodukt nicht nachgewiesen werden können, sollten nach Ansicht der Bundesregierung in die Kennzeichnungspflicht nach europäischem Recht einbezogen werden, weil bei ihnen sonst keine vorsorgende Sicherheitsüberprüfung vorgenommen wird. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion weist die Regierung daraufhin, dass nach EU-Verordnung alle Lebensmittel und Futtermittel kennzeichnungspflichtig sind, wenn sie gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten.
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