Anlässlich der Debatte des von den Koalitionsfraktioneneingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Neuordnung desGentechnikrechts erklärt Ulrike Höfken, agrar- undverbraucherpolitische Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen:'Mit dem nun vorliegenden Gesetz müssen noch weitere EU-rechtliche Vorgaben,denen der Bundesrat zustimmen muss, umgesetzt werden. Dazu gehören: Vorgaben zurUnterrichtung der Öffentlichkeit oder Vorschriften darüber, welche Angaben zurRisikobewertung oder zum Monitoringplan ein Gentechnik-Betreiber in seinemZulassungsantrag angeben muss.
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