Experten bestätigen: Der Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes sieht keine Behinderungen, sondern sogar Erleichterungen für die Forschung vor. Er erfüllt in allen Punkten EU-rechtliche Vorgaben. Erleichterungen sind für den weißen Bereich der Biotechnologie sinnvoll, um diesen arbeitsplatzintensiven Bereich zu unterstützen. Hier wird in geschlossenen Systemen, Bioreaktoren, produziert. Die Risiken sind bei der Einhaltung von Sicherheitsvorschriften gut beherrschbar.Gegen EU-Recht verstoßen dagegen die Forderungen der Forschungs- und Agro-Industrieverbände sowie CDU und FDP, dass durch Forschungsversuche kontaminierte Pflanzen für Futter- und Lebensmittel ohne Freisetzungsgenehmigung freigegeben werden sollen.
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