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Sachsen-Anhalt klagt gegen Gentechnikgesetz

Sachsen-Anhalt klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gentechnikgesetz. Die Antragsschrift für das Normenkontrollverfahren werde noch in diesen Tagen in Karlsruhe vorgelegt, sagte Wirtschaftsminister Horst Rehberger (FDP) am Dienstag in Berlin.«Das Gentechnikgesetz der Bundesregierung ist mit den Grundrechten der Berufsfreiheit, der Wissenschaftsfreiheit, dem Eigentumsschutz und dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar», beklagte Rehberger.«Das Gentechnikgesetz verletzt keine Grundrechte», sagte hingegen Henning Strodthoff von Greenpeace in Hamburg. Mit seiner Klage lasse das Land das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz prüfen, das bislang noch nicht fertig gestellt ist. Derzeit läge das Gentechnikgesetz dem Bundesrat zur Verabschiedung vor. Strodthoff betonte, dass die Landesregierung Sachsen-Anhalts das Bundesverfassungsgericht für eine politische Auseinandersetzung über die Gentechnik missbrauche.

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